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    AGB – Schweiz

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terminkurier AG
    1. Geltungsbereich
      1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: die AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte (nachfolgend: der Vertrag), die von Terminkurier AG durch das Anbieten jeglicher Art von Transportaufträgen mit einem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) abgeschlossen werden. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden und gelten auch für sämtliche zukünftigen Vertragsbeziehungen. Die Terminkurier AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Version der AGB.
      2. Die im Vertrag mit dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Ansonsten erlangen abweichende Bestimmungen nur Geltung, wenn sie schriftlich zwischen der Terminkurier AG und dem Kunden vereinbart werden. Dies gilt insbesondere auch für diese Bestimmung. Mündliche Abreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. 
      3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gehen diesen AGB nach, sofern diese von der Terminkurier AG nicht ausdrücklich anerkannt wurden. 
    2. Offerten
      1. Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen, Werbungen oder Prospekte etc. der Terminkurier AG sind unverbindlich und können bis zum Vertragsschluss jederzeit geändert oder widerrufen werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wurden Offerten nicht befristet, so können diese während 30 Tagen angenommen werden.
      2. Die Angebote auf der Homepage stellen keine Offerte, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Annahme einer Dienstleistung dar.
      3. Die Offerte gilt ohne anderslautende schriftliche Angabe für Kaufmannsgut mit normaler Abmessung und Gewicht, welches transportsicher verpackt und stapelbar sowie für den Transport zu See, Land, Luft und im Sammelverkehr geeignet ist. Sie basiert auf der Annahme, dass Be- und Entladung sowie Ein- und Ausfuhrzollabfertigungen unverzüglich erledigt werden und die gewählten Transportwege frei benutzbar sind. Bei Abweichungen hiervon gehen die entstandenen Mehrkosten zu Lasten des Kunden. 
    3. Vertragsabschluss und Erfüllungsort
      1. Ein Vertrag zwischen der Terminkurier AG und dem Kunden kommt zustande, wenn die Terminkurier AG den ihr erteilten Transportauftrag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt. Allfällige mündliche Auftragsbestätigungen oder Buchungszusagen sind bis zu deren schriftlicher Bestätigung nicht verbindlich.
      2. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Terminkurier AG. 
    4. Vertragsinhalt
      1. Der Vertragsinhalt bestimmt sich dabei lediglich nach den in der Auftragsbestätigung schriftlich enthaltenen Angaben, auch wenn vorgängig mündlich oder schriftlich andere Abreden getroffen wurden. Der Kunde ist verpflichtet, der Terminkurier AG fehlerhafte Auftragsbestätigungen unverzüglich zu melden, ansonsten diese als genehmigt gelten. Ist dies zur Ausführung des Auftrages nötig oder geben die Angaben des Kunden zur Überprüfung Anlass, so hat die Terminkurier AG das Recht, Besichtigungen vor Ort durchzuführen. Die dadurch entstandenen Kosten sind durch den Kunden zu bezahlen. 
      2. Allfällige Zusagen, Auskünfte, Beratungen und Angaben der Terminkurier AG, z.B. über Transportdauer, Zölle, Tarife, Zahlungszusagen, Haftungszugeständnisse etc. sind unverbindlich und bilden nicht Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages. Die Terminkurier AG haftet nicht für allfällige Zusagen, Auskünfte, Beratungen und Angaben.
      3. Der vom Kunden erteilte Auftrag hat alle für seine Ausführung notwendigen Angaben zu enthalten, insb. den Hinweis auf reglementierte Güter, Gefahrengut oder hochwertige Güter, die einer besonderen Behandlung bedürfen. Die Terminkurier AG ist nicht verpflichtet, den Inhalt einer Sendung zu überprüfen oder Gewichts-/Masskontrollen vorzunehmen. Für Folgen aus fehlenden oder verspätet beigebrachten Dokumenten haftet der Kunde. 
      4. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung steht die Wahl der Transportmittel und des Transportweges im alleinigen Ermessen der Terminkurier AG. Änderungen an der Art der Ausführung des Auftrags bleiben vorbehalten, so insbesondere die Wahl eines anderen Transportmittels. Die Terminkurier AG ist ferner berechtigt, die Durchführung des Transportauftrages an Dritte zu delegieren oder diese zur Durchführung beizuziehen. 
      5. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Kunden schliesst die Terminkurier AG keine Transportversicherung ab, sofern diese nicht zwingend ist. Hat der Kunde die Art der Transportversicherung sowie den Deckungsumfang nicht näher spezifiziert, so bestimmt die Terminkurier AG diese nach eigenem Ermessen. 
    5. Preise
      1. Der Preis für die Ausführung des Transports wird in der Auftragsbestätigung festgehalten und beinhaltet die bei üblichem Transportverlauf anfallenden Kosten.
      2. Der vereinbarte Preis basiert auf den Angaben des Kunden bei der Auftragserteilung. Stellen sich diese Angaben als unvollständig oder falsch heraus oder entstehen Abweichungen oder Zusatzaufwände zum ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt, so ist der Kunde zur Nachzahlung der dadurch anfallenden Kosten verpflichtet.
      3. Ohne anderslautende schriftliche Angaben in der Auftragsbestätigung sind folgende Kosten nicht im Preis enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich bezahlt werden: Versicherungsprämien, Zollabfertigung, Zölle, Steuern sowie sämtliche weitere staatliche Abgaben, Konnossement- und Konsulatsgebühren, Lagergelder, Vorlageprovisionen, Standgelder, Strassenbenützungsgebühren, Schwerverkehrsabgaben, Treibstoffzuschläge sowie weitere, nicht durch ein Verschulden der Terminkurier AG entstandene Kosten für die Auftragsausführung. 
      4. Der vereinbarte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenansätzen. Die Terminkurier AG behält sich vor, bei Veränderung der Kostenansätze diese dem Kunden zu belasten. Dies bezieht sich insbesondere auf Personalkosten, Materialkosten, Löhne, Frachtsätze, Energie- und Treibstoffpreise, Kosten von Drittanbietern sowie sämtliche in Ziff. 5.3 aufgeführten Kostenpositionen. 
    6. Bezahlung
      1. Die Bezahlung des vereinbarten Preises hat durch den Kunden innert 14 Tagen seit Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Terminkurier AG behält sich vor, ohne Begründung eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu verlangen. 
      2. Vorbehaltlich anderweitiger expliziter Angaben verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken und netto (insb. exklusive anwendbarer Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger weiterer Steuern oder Verpackungs- und Versandkosten). Sämtliche Zahlungen durch Kunden an die Terminkurier AG sind in Schweizer Franken zu leisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom zu bezahlenden Betrag einen Rabatt oder Skonti in Abzug zu bringen, ausser dies wurde schriftlich mit der Terminkurier AG vereinbart.
      3. Je nach Ware stehen verschiedene Zahlungsmethoden und -mittel zur Verfügung. Die Terminkurier AG ist in jedem Fall berechtigt, ohne Begründung die Anwendbarkeit einer Zahlungsmethode oder eines Zahlungsmittels vorauszusetzen oder auszuschliessen. Allfällige Gebühren, welche durch die Wahl einer bestimmten Zahlungsmethode oder eines bestimmten Zahlungsmittels anfallen, sind durch den Kunden zu bezahlen.
    7. Verpackung und Be-/Entladung
      1. Die Verpackung des Transportgutes ist Sache des Kunden. Allfällige Aufwendungen für Verpackung des Transportgutes (Material- und Personalkosten etc.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird durch die Terminkurier AG nicht zurückgenommen. Der Kunde haftet für Folgen aus einer Verpackung, die den Anforderungen des Transportes nicht entspricht.
      2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Erstbeladung Sache des Absenders und die Letztentladung des Empfängers. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist die Terminkurier AG weder zum Verwahren, Stauen oder Lagern des Transportgutes verpflichtet. Eine Selbstverladung ist vorgängig schriftlich mit der Terminkurier AG zu vereinbaren.
      3. Die Terminkurier AG ist nicht verpflichtet, beim Be- und Entladen behilflich zu sein. Helfen die Terminkurier AG bzw. deren Angestellte oder Unterbeauftragte bei der Be- oder Entladung mit oder führen sie diese auf ausdrückliches Verlangen hin allein aus, so gelten sie als Hilfspersonen des Absenders bzw. des Empfängers und die Terminkurier AG haftet nicht für diese.
      4. Die Gewichte der erforderlichen Lademittel sind ebenfalls frachtpflichtig. Die benutzten Frachtmittel müssen gereinigt und unbeschädigt vom Kunden innert zwei Wochen retourniert werden. Werden Lademittel nicht oder beschädigt retourniert, so haftet der Kunde für den Neuwert der Lademittel.
      5. Der Transport von Gefahrengut hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Die erforderliche Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentierung ist durch den Kunden sicherzustellen und dieser hat die Terminkurier AG mit den erforderlichen Zertifikaten und Dokumenten zu bedienen.
    8. Lieferfristen und Verzug
      1. Die von der Terminkurier AG angegebenen Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich ausdrücklich zugesichert ist. Die blosse Angabe einer Lieferfrist oder eines Lieferdatums stellt dabei keine Zusicherung dar.
      2. Treten während des Transports Verzögerungen auf, die auf den Auftraggeber zurückzuführen sind, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend und die Terminkurier AG ist berechtigt, die hierfür entstandenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 
      3. Wird die fristgerechte Erfüllung infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter und Witterungsverhältnisse, Kriege und Bürgerkriege, Wirtschaftssanktionen, Unruhen, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Stromausfälle, Strassensperrungen, Stau, Verkehrsunfälle, Atomunfälle oder Pandemien/Epidemien sowie damit verbundenen behördlichen Anordnungen oder aufgrund dem Verhalten von Dritten unmöglich, so ist die Terminkurier AG während der Dauer der Verhinderung von ihrer Leistungspflicht entbunden. 
      4. Verzögert sich die fristgerechte Erfüllung aus Gründen, die auf die Terminkurier AG zurückzuführen sind, so hat der Kunde die Terminkurier AG zur Erfüllung aufzufordern und ihr hierfür eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Erfüllt die Terminkurier AG auch innert der angesetzten Nachfrist nicht, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat der Terminkurier AG die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich nach Ablauf der Nachfrist mitzuteilen. 
      5. Weitere Ansprüche aus dem Verzug der Terminkurier AG sind ausgeschlossen. Konventionalstrafen und weitere Vertragsstrafen sind von der Terminkurier AG nur zu bezahlen, wenn diese vor Vertragsschluss ausdrücklich auf Bestand und Höhe aufmerksam gemacht wurde, wobei die blosse Erwähnung in den AGB des Kunden nicht genügt. 
    9. Rücktritt vom Vertrag
      1. Dem Kunden steht ein verzugsunabhängiges Rücktrittsrecht vom Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Der wichtige Grund muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sein. Dem Kunden steht in diesem Fall eine anteilsmässige Reduktion der vereinbarten Vergütung zu, sämtliche weiteren Forderungen sind ausgeschlossen.
      2. Der Terminkurier AG steht insbesondere ein Rücktrittsrecht zu, wenn:
        • unvorhersehbare Umstände eintreten, welche zu einer erheblichen Erschwerung der Leistungserbringung führen;
        • durch die Leistungserbringung zu befürchten ist, dass in widerrechtlicher Weise in Rechte Dritter eingegriffen oder gegen geltendes Recht verstossen wird;
        • der Kunde seine Forderungen gegenüber der Terminkurier AG nicht mehr bezahlt;
        • über den Kunden der Konkurs oder eine Nachlassstundung eröffnet wird bzw. anderweitig ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Kunde nicht mehr zahlungsfähig ist.
      1. Alternativ zur Ausübung des Rücktrittrechts kann die Terminkurier AG auch die Erfüllung einstweilen pausieren, bis die genannten Gründe nicht mehr vorliegen. Sie ist in diesem Fall von sämtlichen Fristen freigestellt und hat erst zu erfüllen, sofern die angerufenen Gründe nicht mehr vorliegen oder vom Kunden entsprechende Sicherheit geleistet wurde. Dadurch entstandene Mehrkosten (z.B. Stillstandzeiten) sind durch den Kunden zu tragen.
      2. Tritt die Terminkurier AG oder der Kunde vom Vertrag zurück, so ist die vereinbarte Vergütung anteilsmässig zu den bereits erfolgten Leistungen zu bezahlen. Weitere Ansprüche der Terminkurier AG bleiben vorbehalten. 
    1. Haftung
      1. Die Terminkurier AG haftet nur für direkte Schäden, welche durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Terminkurier AG entstanden sind. Die Haftungssumme pro Ereignis ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, auf die Betriebshaftpflichtversicherungssumme der Terminkurier AG begrenzt. Beim Transport mittels LKW ist die Haftung entsprechend den CMR-Bestimmungen auf 8.33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht beschränkt. Wünscht der Kunde eine höhere Haftungssumme, so besteht die Möglichkeit, diese durch eine zusätzliche Versicherung in Absprache mit der Terminkurier AG abzuschliessen. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ferner wird sämtliche Haftung für Umstände ausgeschlossen, die die Terminkurier AG oder ihre Hilfspersonen nicht vermeiden und/oder deren Folgen sie nicht abwenden konnten. Dies betrifft insbesondere Schäden, die durch höhere Gewalt, durch Zufall oder durch Handlungen Dritter entstanden sind.
      2. Die Haftung der Terminkurier AG für sämtliche indirekten Schäden wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Verspätungsschäden, entgangener Gewinn oder entgangene Einsparungen, Betriebs- und Produktionsausfälle, Mangelfolgeschäden, Ersatzanschaffungskosten und sämtliche weiteren mittelbaren Schäden. In keinem Fall haftet die Terminkurier AG für Schäden, welche auf unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Handlungen oder eine ungenügende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
      3. Die Haftung für Hilfspersonen der Terminkurier AG wird soweit gesetzlich zulässig, in jedem Falle aber für leichte Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
      4. Allfällige Zahlungen im Schadensfalle seitens der Terminkurier AG stellen keine Anerkennung des Schadens dar und erfolgen unter Rückforderungsvorbehalt. 
      5. Zieht die Terminkurier AG Unterbeauftragte auf eigene Rechnung und in eigenem Namen oder gemäss Weisung des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung zur Ausführung des Transportauftrages bei, so haftet sie nur bezüglich der sorgfältigen Auswahl und Instruktion der Unterbeauftragten. Allfällige Haftungsansprüche sind vom Kunden direkt gegen den Unterbeauftragten zu stellen. Auf die in diesen AGB enthaltene Haftungsbeschränkungen können sich auch Hilfspersonen der Terminkurier AG sowie Unterbeauftragte berufen. 
      6. Die Terminkurier AG haftet nicht für die unrichtige Erhebung von Frachten, Zöllen, Abgaben etc., sofern sie dies nicht selbst grobfahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Der Kunde ist bei entsprechenden Nachforderungen verpflichtet, diese gegen Vorlage eines Beleges sofort zu bezahlen. Die Terminkurier AG leistet ursprünglich zu viel erhobene Beträge dem Kunden zurück. Muss die Terminkurier AG aufgrund schriftlicher Vereinbarung die Kosten für Frachten, Zölle, Abgaben etc. vorzahlen, so hat ihr der Kunde den daraus entstandenen Schaden (insb. Kursverluste) zu ersetzen. 
      7. Allfällige äusserlich erkennbare Schäden müssen unmittelbar nach Ablieferung der Güter in Anwesenheit des Chauffeurs auf dem Lieferschein vermerkt werden. Die Terminkurier AG haftet für nicht äusserlich erkennbare Schäden nur, wenn der Empfänger diese innerhalb der Zeit, in der ihm nach den Umständen die Prüfung möglich und zumutbar war, spätestens aber acht Tage nach Ablieferung, entdeckt und die Terminkurier AG unmittelbar nach Entdeckung benachrichtigt. Die Rüge hat eine vollständige Darlegung des vom Kunden geltend gemachten Sachverhalts zu enthalten. Kosten, welche der Terminkurier AG aufgrund ungerechtfertigter Rügen entstehen, werden dem Kunden verrechnet. Nimmt der Empfänger das Gut vorbehaltslos an und werden die geltend gemachten Kosten bezahlt, so wird damit die richtige Erfüllung des Transportauftrages anerkannt.
      8. Die Haftung der Terminkurier AG ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
        • Bruchschäden infolge normaler Erschütterung, Bruch der Produkte in sich selbst; Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung; Schäden durch Bergungen;
        • Schäden an Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte;
        • Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, Emaille- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren.
      1. Die Haftung der Terminkurier AG endet mit der Übernahme des Transportgutes durch den Empfänger bzw. mit Ablauf der Rügefrist von acht Tagen bei versteckten Mängeln. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen verjähren die Haftungsansprüche gegen die Terminkurier AG nach sechs Monaten ab Entdeckung des Mangels.
    1. Retentionsrecht und Lagerungsrecht
      1. Die der Terminkurier AG übergebenen Güter gelten als Pfand für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Die Terminkurier AG ist berechtigt, nach unbenutztem Ablauf einer unter Verwertungsandrohung angesetzten Zahlungsfrist die retinierten Güter freihändig zu verwerten oder eine Betreibung auf Pfandverwertung einzuleiten. 
      2. Ist der (Weiter-)Transport der vereinbarten Güter aus einem Grund, den die Terminkurier AG nicht zu vertreten hat, nicht möglich oder werden die vereinbarten Güter am Bestimmungsort nicht angenommen, so ist die Terminkurier AG berechtigt, die entsprechenden Güter auf Kosten und Gefahr des Kunden bei sich oder einem Dritten einzulagern. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch den Kunden laufend zu bezahlen.
    2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen

    Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor, so insbesondere das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611). 

    1. Mahnwesen und Abtretung der Forderung
      1. Ist der Kunde seiner Zahlungspflicht innert Frist ganz oder teilweise nicht nachgekommen, befindet er sich nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Es wird sodann ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. erhoben. Es besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf vorgängige Mahnung durch die Terminkurier AG. Sollten seitens der Terminkurier AG Mahnungen an den Kunden ausgestellt werden, so wird dem Kunden hierfür pro Mahnschreiben eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 berechnet. 
      2. Die Terminkurier AG ist berechtigt, sämtliche offenen Rechnungsbeträge von sich in Verzug befindenden Kunden an ein Unternehmen im In- und Ausland abzutreten oder dieses mit dem Inkasso zu beauftragen. Die Geltendmachung der Forderung erfolgt bei einer Abtretung durch das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Abtretung der Forderung oder die Beauftragung eines Unternehmens wird dem Kunden mit folgenden Kosten verrechnet: 10% des ausstehenden Betrages bis CHF 20’000, 5% des ausstehenden Betrages ab CHF 20’000.
    2. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

    Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Terminkurier AG Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit jenen der Terminkurier AG zu verrechnen.

    1. Datenschutz

    Der Datenschutz wird im Rahmen der Datenschutzerklärung gewährleistet.

    1. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Der Vertrag und diese AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrecht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Terminkurier AG. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (SR 0.221.211.1) ist ausgeschlossen.

    Version 1.00, Diepoldsau, den 24. Mai 2022